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Aktuelles
Aktuelle Nachrichten zum Thema "Steuern" (tagesaktuell)
Bundestag beschließt Erbschaftsteuerreform
Am 27. November 2008 hat der Deutsche Bundestag den Kompromiss der Erbschaftsteuerreform gebilligt. Nach derzeitigem Stand soll der Bundesrat der Reform am 5. Dezember 2008 zustimmen, damit das neue Gesetz am 01. Januar 2009 in Kraft treten kann. Unternehmer, die ihren Betrieb auf die nachfolgende Generation übertragen wollen, sollten in den verbleibenden Wochen bis zum Jahreswechsel unbedingt prüfen, ob eine Übertragung nach altem Recht sinnvoll ist. Die Einzelheiten des Reformpakets: Die Übertragung von selbstgenutztem Wohneigentum an Ehepartner, eingetragene Lebenspartner und Kinder soll künftig unabhängig vom Wert des Gebäudes komplett steuerfrei sein, wenn über einen Zeitraum von zehn Jahren keine Vermietung und kein Verkauf erfolgt. Ausnahme: Erbt das Kind, ist die Übertragung nur dann steuerfrei, wenn die Wohnfläche maximal 200 Quadratmeter beträgt. Darüber hinaus muss Erbschaftsteuer gezahlt werden. Daneben können Ehegatten für ererbtes Geldvermögen einen Freibetrag von 500.000 Euro geltend machen, für Kinder gilt ein Freibetrag von 400.000 Euro. Die Tarife für die Steuerklassen II und III (Geschwister, Nichten und Neffen, Nichtverwandte) bleiben gegenüber dem Gesetzentwurf unverändert. Firmenerben erhalten Wahlrecht Firmenerben soll künftig ein Wahlrecht zustehen: Bei Wahl der ersten Variante bleiben 85 % des übertragenen Betriebsvermögens von der Besteuerung verschont, wenn der Firmenerbe den ererbten Betrieb im Kern sieben Jahre lang fortführt und die kumulierte Lohnsumme nach sieben Jahren nicht weniger als 650 Prozent der Lohnsumme zum Erbzeitpunkt beträgt. Daneben darf der Anteil des Verwaltungsvermögens am betrieblichen Gesamtvermögen höchstens 50 % betragen. Bei Wahl der zweiten Variante entfällt die Erbschaftsteuer komplett, wenn der Firmenerbe den ererbten Betrieb im Kern zehn Jahre lang fortführt und die kumulierte Lohnsumme nach zehn Jahren mindestens 1.000 Prozent der Lohnsumme zum Erbzeitpunkt beträgt. Daneben darf der Anteil des Verwaltungsvermögens am betrieblichen Gesamtvermögen höchstens 10 Prozent betragen. Wichtig: In beiden Fällen gibt es künftig keine "Fallbeilregelung" mehr. Bei Verkauf oder Aufgabe des Betriebs innerhalb der gewählten Frist fallen folglich nur anteilig Steuern an.
EuGH plädiert für einfache Verlegung des Geschäftsitzes in der EU
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einem weiteren Verfahren zur Niederlassungsfreiheit von Unternehmen in der EU Stellung genommen. Ein ungarisches Unternehmen wollte seinen Geschäftssitz nach Italien verlegen. Nach ungarischem Recht muss das Unternehmen dazu aber zunächst in Ungarn aufgelöst werden und anschließend in Italien neu gegründet werden. Diese Rechtslage gilt analog für deutsche Unternehmen bei der Verlegung des Geschäftssitzes in das EU-Ausland. Lt. Vorschlag des EU-Generalanwalts widerspricht diese zwingende Vorgehensweise dem Gemeinschaftsrecht. Damit ist auch für deutsche Unternehmen der Weg frei, den Geschäftssitz in das EU-Ausland zu verlegen, jedoch die deutsche Rechtsform beizubehalten. (EuGH-Verfahren v. 22.05.2008, C-210/06)
Prüfungspflicht erweitert
Der
BFH hat entschieden, dass zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnungen den richtigen
Namen, d.h. die Firma, und die richtige Adresse des leistenden Unternehmers
enthalten müssen. Der Sofortabzug der Vorsteuer gebiete es, dass der
Finanzverwaltung eine leicht nachprüfbare Feststellung des leistenden
Unternehmens ermöglicht wird. Der Unternehmer, der den Vorsteuerabzug
begehre, trägt die Feststellungslast dafür, dass der in Rechnung angegebene
Sitz des leistenden Unternehmers tatsächlich bestanden habe.
Bis wann ist eine Selbstanzeige
möglich?
Bei einer Selbanzeige tritt Straffreiheit
nicht ein, wenn die Tat entdeckt wurde und der Steuerpflichtige dies wissen
musste. D.h. es reicht nicht aus, dass das Finanzamt Kenntnis von einer
Geldanlage z.B. in Liechtenstein hat, sondern die Straftat muss entdeckt
sein. Der Verlust der strafbefreienden Wirkung der Selbstanzeige tritt erst
ein, wenn das Finanzamt etwa durch Abgleich mit den Steuererklärungen
feststellt, dass Zinseinkünfte nicht erklärt wurden und der Steuerpflichtige
dies weiß. Es wird immer schwierig sein, den genauen Zeitpunkt zu bestimmen.
Deshalb sollte im Zweifel lieber eine Selbstanzeige abgegeben werden.
Immobilienübertragung im Rahmen
der vorweggenommenen Erbfolge
Nachdem nunmehr das neue
Erbschalftsteuerrecht diskutiert wurde ist damit zu rechnen, dass die Übertragung
von Immobilienvermögen im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge unter
Aussnutzung der noch gültigen günstigen Bewertungsmöglichkeit nur noch bis
Ende März 2008 möglich ist. Ab dem 01. April 2008 ist davon auszugehen, dass
Immobilien mit dem Verkehrswert zu bewerten sind. Der Bewertungsvorteil
des „alten“ Rechts liegt bei ca. 30 % bis 50 %.
Neuregelungen zur Telekommunikationsüberwachung und zur
Vorratsdatenspeicherung
Telekommunikationsunternehmen
müssen ab 1.1.2009 für sechs Monate im Wesentlichen folgende
Telekommuni-kationsverkehrsdaten speichern:
Telefonanbieter:
• Genutzte Rufnummern und Kennungen, Uhrzeit und Datum der Verbindungen,
Standort der angewählten Funkzelle bei Beginn der Mobilfunkverbindung.
Internetzugangsanbieter:
• Zugewiesene IP-Adresse, Beginn und Ende der Internetnutzung,
Anschlusskennung.
Anbieter von E-Mail-Diensten:
• E-Mail-Adressen, IP-Adressen von Absender und Empfänger nebst Zeitangaben.
Internettelefonieanbieter:
• Rufnummern, Zeitpunkte der Kommunikation, IP-Adressen. Es werden nur die
vorgenannten Verkehrsdaten gespeichert, keine Telekommunikationsinhalte. Für
den Zugriff auf diese Daten benötigen die Strafermittlungsbehörden einen
richterlichen Beschluss.
Auf Grund erheblicher Zweifel nicht nur von Datenschützern an der
Verfassungsmäßigkeit dieses Gesetzes ist zu erwarten, dass sich das
Bundesverfassungsgericht hiermit beschäftigen muss.
Steuerfreiheit und
Sozialversicherungsfreiheit der betrieblichen Altersvorsorge bleibt erhalten
Auf Beträge zur
Betriebsrente fallen voraussichtlich auch in Zukunft keine Steuern und
Sozialversicherungsbeitäge an. Beschäftigte können weiterhin einen Teil ihres
Einkommens für die betriebliche Altersvorsorge ansparen. Die Bundes-regierung
hat einen Gesetzesentwurf verabschiedet, der die Sozialabgabenfreiheit über
2008 hinaus vorsieht. Mit diesem Gesetzesentwurf gibt die Bundesregierung den
Forderungen einer langfristigen Förderung der so genannten
Entgelts-umwandlung nach. Seit der Rentenreform 2001 haben
Arbeitnehmer/-innen das Recht, teile des Gehalts steuerfrei und
sozialabgabenfrei zum Aufbau einer Betriebsrente zu verwenden.
Pendlerpauschale
Die Pendlerpauschale ab
dem ersten Kilometer ist als Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte zu
berücksichtigen. Mit diesem Urteil wird es immer wahrscheinlich, dass auch im
Rahmen der Einkommensteuererklärung 2007 die Pendler-pauschale als
Werbungskosten ab dem ersten Kilometer ab-zugsfähig ist. Des Weiteren sollten
alle Arbeitnehmer mit einem Dienstwagen spätestens in der Gehaltsabrechnung
für Dezember 2007 die Berichtigung des Sachbezugs einfordern.
Erben und erben
lassen – die Auswirkungen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts
Das
Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom
31. Januar 2007 BVerfG Az: 1 BvL 10/02 die Bewertungs- methoden des
Erbschaftsteuerrechts für unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärt. Dennoch
ist das derzeitige Erbschaftsteuergesetz weiter anzuwenden. Der Gesetzgeber
hat eine Frist bis Ende 2008 um das Erbschaftsteuergesetz neu zu ordnen.
Kernpunkt der Neuordnung wird eine Gleichbehandlung aller Vermögensarten
sein. In dieser Konsequenz werden die „Bewertungsabschläge“ im Bereich des
Betriebsvermögens und der Immobilienbewertung abgeschafft. Im Umkehrschluss
sollte die Übertragung von Immobilien im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge
kurzfristig noch geprüft werden, denn nur so kann der bestehende
Steuervorteil noch genutzt werden. Ob die zu erwartenden Neuordnung im
Bereich des Betriebsvermögens ebenfalls nachteilig sein wird, ist noch
abzuwarten. Feststeht, es wird eher komplizierter als einfacher. |

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Mandantenbrief Dezember 2009
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Mandantenbrief November 2009
• Ausgabe: Mehrwertsteuerpaket
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