Aktuelle Nachrichten zum Thema „Steuern“
Bundestag beschließt Erbschaftsteuerreform
Am 27. November 2008 hat der Deutsche Bundestag den Kompromiss der Erbschaftsteuerreform gebilligt. Nach derzeitigem Stand soll der Bundesrat der Reform am 5. Dezember 2008 zustimmen, damit das neue Gesetz am 01. Januar 2009 in Kraft treten kann. Unternehmer, die ihren Betrieb auf die nachfolgende Generation übertragen wollen, sollten in den verbleibenden Wochen bis zum Jahreswechsel unbedingt prüfen, ob eine Übertragung nach altem Recht sinnvoll ist. Die Einzelheiten des Reformpakets: Die Übertragung von selbstgenutztem Wohneigentum an Ehepartner, eingetragene Lebenspartner und Kinder soll künftig unabhängig vom Wert des Gebäudes komplett steuerfrei sein, wenn über einen Zeitraum von zehn Jahren keine Vermietung und kein Verkauf erfolgt. Ausnahme: Erbt das Kind, ist die Übertragung nur dann steuerfrei, wenn die Wohnfläche maximal 200 Quadratmeter beträgt. Darüber hinaus muss Erbschaftsteuer gezahlt werden. Daneben können Ehegatten für ererbtes Geldvermögen einen Freibetrag von 500.000 Euro geltend machen, für Kinder gilt ein Freibetrag von 400.000 Euro. Die Tarife für die Steuerklassen II und III (Geschwister, Nichten und Neffen, Nichtverwandte) bleiben gegenüber dem Gesetzentwurf unverändert. Firmenerben erhalten Wahlrecht Firmenerben soll künftig ein Wahlrecht zustehen: Bei Wahl der ersten Variante bleiben 85 % des übertragenen Betriebsvermögens von der Besteuerung verschont, wenn der Firmenerbe den ererbten Betrieb im Kern sieben Jahre lang fortführt und die kumulierte Lohnsumme nach sieben Jahren nicht weniger als 650 Prozent der Lohnsumme zum Erbzeitpunkt beträgt. Daneben darf der Anteil des Verwaltungsvermögens am betrieblichen Gesamtvermögen höchstens 50 % betragen. Bei Wahl der zweiten Variante entfällt die Erbschaftsteuer komplett, wenn der Firmenerbe den ererbten Betrieb im Kern zehn Jahre lang fortführt und die kumulierte Lohnsumme nach zehn Jahren mindestens 1.000 Prozent der Lohnsumme zum Erbzeitpunkt beträgt. Daneben darf der Anteil des Verwaltungsvermögens am betrieblichen Gesamtvermögen höchstens 10 Prozent betragen. Wichtig: In beiden Fällen gibt es künftig keine "Fallbeilregelung" mehr. Bei Verkauf oder Aufgabe des Betriebs innerhalb der gewählten Frist fallen folglich nur anteilig Steuern an.
EuGH plädiert für einfache Verlegung des Geschäftsitzes in der EU
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einem weiteren Verfahren zur Niederlassungsfreiheit von Unternehmen in der EU Stellung genommen. Ein ungarisches Unternehmen wollte seinen Geschäftssitz nach Italien verlegen. Nach ungarischem Recht muss das Unternehmen dazu aber zunächst in Ungarn aufgelöst werden und anschließend in Italien neu gegründet werden. Diese Rechtslage gilt analog für deutsche Unternehmen bei der Verlegung des Geschäftssitzes in das EU-Ausland. Lt. Vorschlag des EU-Generalanwalts widerspricht diese zwingende Vorgehensweise dem Gemeinschaftsrecht. Damit ist auch für deutsche Unternehmen der Weg frei, den Geschäftssitz in das EU-Ausland zu verlegen, jedoch die deutsche Rechtsform beizubehalten. (EuGH-Verfahren v. 22.05.2008, C-210/06)
Prüfungspflicht erweitert
Der BFH hat entschieden, dass zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnungen den richtigen Namen, d.h. die Firma, und die richtige Adresse des leistenden Unternehmers enthalten müssen. Der Sofortabzug der Vorsteuer gebiete es, dass der Finanzverwaltung eine leicht nachprüfbare Feststellung des leistenden Unternehmens ermöglicht wird. Der Unternehmer, der den Vorsteuerabzug begehre, trägt die Feststellungslast dafür, dass der in Rechnung angegebene Sitz des leistenden Unternehmers tatsächlich bestanden habe.
Bis wann ist eine Selbstanzeige möglich?
Bei einer Selbstanzeige tritt Straffreiheit nicht ein, wenn die Tat entdeckt wurde und der Steuerpflichtige dies wissen musste. D.h. es reicht nicht aus, dass das Finanzamt Kenntnis von einer Geldanlage z.B. in Liechtenstein hat, sondern die Straftat muss entdeckt sein. Der Verlust der strafbefreienden Wirkung der Selbstanzeige tritt erst ein, wenn das Finanzamt etwa durch Abgleich mit den Steuererklärungen feststellt, dass Zinseinkünfte nicht erklärt wurden und der Steuerpflichtige dies weiß. Es wird immer schwierig sein, den genauen Zeitpunkt zu bestimmen. Deshalb sollte im Zweifel lieber eine Selbstanzeige abgegeben werden.
Immobilienübertragung im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge
Nachdem nunmehr das neue Erbschalftsteuerrecht diskutiert wurde ist damit zu rechnen, dass die Übertragung von Immobilienvermögen im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge unter Aussnutzung der noch gültigen günstigen Bewertungsmöglichkeit nur noch bis Ende März 2008 möglich ist. Ab dem 01. April 2008 ist davon auszugehen, dass Immobilien mit dem Verkehrswert zu bewerten sind. Der Bewertungsvorteil des „alten“ Rechts liegt bei ca. 30 % bis 50 %.
Neuregelungen zur Telekommunikationsüberwachung und zur Vorratsdatenspeicherung
Telekommunikationsunternehmen müssen ab 1.1.2009 für sechs Monate im Wesentlichen folgende Telekommunikationsverkehrsdaten speichern:
Telefonanbieter:
• Genutzte Rufnummern und Kennungen, Uhrzeit und Datum der Verbindungen, Standort der angewählten Funkzelle bei Beginn der Mobilfunkverbindung. Internetzugangsanbieter:
• Zugewiesene IP-Adresse, Beginn und Ende der Internetnutzung, Anschlusskennung.
Anbieter von E-Mail-Diensten:
• E-Mail-Adressen, IP-Adressen von Absender und Empfänger nebst Zeitangaben.
Internettelefonieanbieter:
• Rufnummern, Zeitpunkte der Kommunikation, IP-Adressen. Es werden nur die vorgenannten Verkehrsdaten gespeichert, keine Telekommunikationsinhalte. Für den Zugriff auf diese Daten benötigen die Strafermittlungsbehörden einen richterlichen Beschluss.
Auf Grund erheblicher Zweifel nicht nur von Datenschützern an der Verfassungsmäßigkeit dieses Gesetzes ist zu erwarten, dass sich das Bundesverfassungsgericht hiermit beschäftigen muss.
Steuerfreiheit und Sozialversicherungsfreiheit der betrieblichen Altersvorsorge bleibt erhalten
Auf Beträge zur Betriebsrente fallen voraussichtlich auch in Zukunft keine Steuern und Sozialversicherungsbeitäge an. Beschäftigte können weiterhin einen Teil ihres Einkommens für die betriebliche Altersvorsorge ansparen. Die Bundesregierung hat einen Gesetzesentwurf verabschiedet, der die Sozialabgabenfreiheit über 2008 hinaus vorsieht. Mit diesem Gesetzesentwurf gibt die Bundesregierung den Forderungen einer langfristigen Förderung der so genannten Entgeltsumwandlung nach. Seit der Rentenreform 2001 haben Arbeitnehmer/-innen das Recht, teile des Gehalts steuerfrei und sozialabgabenfrei zum Aufbau einer Betriebsrente zu verwenden.
Pendlerpauschale
Die Pendlerpauschale ab dem ersten Kilometer ist als Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte zu berücksichtigen. Mit diesem Urteil wird es immer wahrscheinlich, dass auch im Rahmen der Einkommensteuererklärung 2007 die Pendler-pauschale als Werbungskosten ab dem ersten Kilometer abzugsfähig ist. Des Weiteren sollten alle Arbeitnehmer mit einem Dienstwagen spätestens in der Gehaltsabrechnung für Dezember 2007 die Berichtigung des Sachbezugs einfordern.
Erben und erben lassen – die Auswirkungen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom
31. Januar 2007 BVerfG Az: 1 BvL 10/02 die Bewertungsmethoden des Erbschaftsteuerrechts für unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärt. Dennoch ist das derzeitige Erbschaftsteuergesetz weiter anzuwenden. Der Gesetzgeber hat eine Frist bis Ende 2008 um das Erbschaftsteuergesetz neu zu ordnen. Kernpunkt der Neuordnung wird eine Gleichbehandlung aller Vermögensarten sein. In dieser Konsequenz werden die „Bewertungsabschläge“ im Bereich des Betriebsvermögens und der Immobilienbewertung abgeschafft. Im Umkehrschluss sollte die Übertragung von Immobilien im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge kurzfristig noch geprüft werden, denn nur so kann der bestehende Steuervorteil noch genutzt werden. Ob die zu erwartenden Neuordnung im Bereich des Betriebsvermögens ebenfalls nachteilig sein wird, ist noch abzuwarten. Feststeht, es wird eher komplizierter als einfacher.
